1982-10-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/490009Ein Flächennutzungsplan kann nicht als öffentlicher Belang i.S. des § 34 I BBauG 1976, 1979 angesehen werden, auch wenn der Flächennutzungsplan den hier in Betracht kommenden Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche ausweist. Es bedarf vielmehr grundsätzlich jeweils einer Abwägung zwischen dem beabsichtigten Vorhaben und von ihm berührten öffentlichen Belangen. Die Vorschrift des § 34 I BBauG 1976 ist nach wie vor als "Planersatz" anzusehen (BVerwG, NJW 1969, 1787). rhRechtBebauungsplanungFlächennutzungsplanungBauvorbescheidAußenbereichÖffentlicher BelangLandwirtschaftNutzflächeParagraph 34Paragraph 35RechtsprechungBVerwG-UrteilBBauG 1976, 1979 §§ 34, 35. Entgegenstehen öffentlicher Belange. BVerwG, Urteil vom 3.4.1981 - 4 C 61/78, Mannheim.Zeitschriftenaufsatz072312