2001-07-132020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620010942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/45886Das Ergebnis einer ohne Kenntnis und Einwilligung des Betroffenen erhobenen DNA-Analyse kann für eine außerordentliche Verdachtskündigung, die wegen der Verbreitung anonymer Schreiben mit beleidigendem Inhalt in der Dienststelle ausgesprochen werden soll, nicht verwertet werden. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99 - (bisher nicht veröffentlicht). difuKeine Kündigung nach DNA-Analyse.ZeitschriftenaufsatzDC1738ArbeitsrechtArbeitÖffentlicher DienstBehördeKündigungsschutzKündigungBehördenpersonalDNA-Analyse