Kauther, Helmut1985-01-092020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/5101941. Eine im Außenbereich gelegene private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines im Innenbereich gelegenen Hotelbetriebs ist weder nach Nr. 4 noch nach Nr. 5 des § 35 Abs. 1 BBauG privilegiert zulässig. 2. Die Zulässigkeit einer privaten Windenergieanlage im Außenbereich scheitert nicht an einem Planungserfordernis als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs.2 BBauG. -z-RechtBebauungsplanungBundesbaugesetzInnenbereichRechtsprechungWindenergieanlageKleinkraftwerkAußenbereichParagraph 35Privilegiertes Vorhaben§§ 1, 9, 19, 35 BBauG. BVerwG, Urteil vom 18.2.1981 - DVBl 1983, S.890 ff.Zeitschriftenaufsatz092886