Kummer, Beate2019-01-212020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520180027-2957https://orlis.difu.de/handle/difu/251165Die EU-Kommission hat Anfang 2018 eine Mitteilung zu der Frage veröffentlicht, wie mit den Schnittstellen des Abfall- und Chemikalienrechts umgegangen werden kann. Bisher werden mehr Fragen als Lösungsansätze aufgeworfen. Die EU-Kommission will damit einen Diskussionsprozess anstoßen, um Sachverständige aus den Mitgliedsstaaten aufzufordern, sich daran zu beteiligen. Hintergrund ist, dass in der Abfallwirtschaft - respektive bei den Recyclingunternehmen - zahlreiche Problembereiche aufgetreten sind. Zum einen sind die Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten eingeschränkt, weil gefährliche Stoffe in Abfällen auftreten, die rechtlich beschränkt sind. Die auch als "besorgniserregenden Stoffe" bezeichneten Stoffe können eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und sind teilweise heute bereits über das Chemikalienrecht bzw. Produktrecht beschränkt. Dazu gehören z.B. bestimmte Cadmiumverbindungen, Weichmacher im PVC, Polychlorierte Biphenyle in Altölen und Flammhemmer in Kunststoffen. Beschränkt werden diese gefährlichen Stoffe entweder über REACh oder Produktregelungen wie die Verpackungsverordnung oder das Elektro- und Elektronikschrottrücknahmegesetz. Insgesamt 4 Problembereiche umfasst die EU-Mitteilung. Jeder, der sich dazu äußern will, kann in einer öffentlichen Konsultation daran teilnehmen.Abfallrecht, Stoffrecht. Harmonisierungsversuche.ZeitschriftenaufsatzD1811244EntsorgungAbfallrechtHarmonisierungEuroparechtStoffrecht