Merli, Franz1984-03-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/503948Einige Mängel des 1974 erlassenen GAEG werden erörtert: die Bestimmungen über erhöhte Erhaltungspflicht in Schutzgebieten werden teils als inhaltslos, teils als verfassungswidrig bezeichnet; die Gebäudenutzungs-Regeln als unzureichend abqualifiziert; die Altstadtkommission kann nur ungenügend eingesetzt werden; die Förderungsbestimmungen lassen nur Fassadenrenovierungen, nicht aber grundlegende Sanierung zu. Abschließend bietet der Autor einige Vorschläge für eine Novellierung an: Klarstellung der Erhaltungspflicht, Verschärfung der Vorschriften über Gebäudenutzung, Neuregelung der Sachverständigenkommission. Als Grundforderung soll das Wohnen in der Innenstadt vor Büros Vorrang bekommen. FGWRechtLandesbauordnungAltstadtAltstadterhaltungStadterneuerungGesetzDenkmalschutzOrtsbildBaubeschränkungAltstadterhaltungsgesetzEnsembleschutzOrtsbilderhaltungDas Grazer Altstadterhaltungsgesetz - ein Papiertiger.Zeitschriftenaufsatz086471