Bollerey, FranziskaHartmann, Kristiana1987-12-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/537758Es werden die spezifischen Aspekte und Probleme bezüglich der denkmalpflegerischer Erhaltung kulturhistorischer Wohnquartiere in den Niederlanden aus der Zeit 1917 bis 1937 als Dokumente mit großem architektonischen Wert behandelt. Dazu werden Wohnquartiere aus Amsterdam und Rotterdam herangezogen. Die Wohnquartiere in Amsterdam wurden von der expressionistischen Architektur der Amsterdamer Schule geprägt, während die in Rotterdam Zeugnisse des "Neuen Bauen" der Architekturgruppe "De Stijl" sind. Das holländische Denkmalschutzgesetz sieht zwei Arten von Denkmälern vor: Denkmäler höchster Qualität mit nationalem Schutz und solche mit mehr regionaler Qualität unter gemeindlichem Schutz. Daraus ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung und eine entsprechend unterschiedliche denkmalpflegerische Behandlung. Anhand von Beispielen aus obengenannten Städten wird auf die (unterschiedliche) Behandlung dieser Denkmäler von handwerklich nachgearbeiteten Details bis hin zum Abriss einer ganzen Siedlung eingegangen und deren jeweiliger kulturhistorischer Stellenwert erläutert. (GUS)DenkmalschutzDenkmalpflegeDenkmalschutzgesetzArchitekturgeschichteArchitekturSozialer WohnungsbauWohnungsbaugesetzBewohnerBewertungskriteriumWohnquartierBestandserhaltungDenkmalzerstörungAusführungsbeispielAusführungsmangelStadtplanung/StädtebauAllgemeinDas kleine Land und die großen Monumente.Zeitschriftenaufsatz125194