1986-08-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/525403In der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 wurde die Vorlage von Leitlinien für ein einheitliches Baurecht angekündigt. Zur Vorbereitung dieses umfassenden Gesetzgebungswerkes wurden 6 Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen Experten aus Bund, Ländern und Gemeinden das geltende Recht überprüfen und Grundlagen für ein neues Baugesetz ausarbeiten sollten. Für den eingeschlagenen Weg war entscheidend, daß ein für die Praxis so wichtiger Rechtsbereich wie das Städtebaurecht von den Erfahrungen und Anforderungen der Praxis von vornherein selbst mitgestaltet werden muß. Auf dieser Grundlage sollten die eigentlichen Gesetzgebungsarbeiten aufbauen. Dazu wurden in folgenden Bereichen Arbeitsgruppen eingesetzt: Bauleitplanung und Zulässigkeit von Vorhaben - Planungsrechtliche Fragen bei bestimmten Investitionsvorhaben - Stadterneuerung - Finanzierung des Städtebaus - Baulandbereitstellung - Erschließungsbeitragsrecht. Mit dem Abschluß der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen werden hier die ersten Ergebnisse der Vorarbeiten vorgelegt. geh/difuBaugesetzbuchBauleitplanungInvestitionsvorhabenStadterneuerungFinanzierungStädtebauBaulandbereitstellungErschließungsbeitragsrechtBodenordnungsrechtGrundstückswertBaurechtBodenrechtBauplanungsrechtGesetzgebungMaterialien zum Baugesetzbuch. Berichte der Arbeitsgruppen und der Gesprächskreise zum Baugesetzbuch.Graue Literatur109005