1981-01-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/471497Das in § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1960/1976 enthaltene Tatbestandsmerkmal "bebaut" erfasst alle baulichen Anlagen, die den § 29 Satz 1 BBauG bauliche Anlagen im Sinne dieser Vorschrift als auch mindestens bauanzeigebedürftig sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie baurechtswidrig sind und ob ihre Beseitigung zu erwarten ist. Wird die Genehmigung der Teilung eines "bebauten" Grundstücks beantragt, so setzt die Genehmigungsfähigkeit des Antrags voraus, dass das Vorhandensein der Bebauung offengelegt wird. -z-RechtBundesbaugesetzBodenrechtBodenverkehrsrechtGrundstückGrundstücksteilungTeilungsgenehmigungBodenverkehrsgenehmigungBebauungstatbestandRechtsprechungBVerwG-UrteilBodenverkehrsrecht - BBauG 1960/1976 §§ 19, 23. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 6. April 1979 - 4 C 76.76.Zeitschriftenaufsatz052645