Oexle, Anno2007-10-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520070943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/162776Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2006 über die Verbringung von Abfällen ist nach jahrelangen Beratungen das Verbringungsrecht der Europäischen Gemeinschaft neu geordnet worden. Die neue Verbringungsverordnung, kurz VVA, ist am 15.7.2006 in Kraft getreten. Wirksam - und damit maßgeblich für die Praxis - ist sie seit dem 12.7.2007. Sie löst die Verordnung (EWG) 259/93 vom 1.2.1993 (EG-AbfVerbrV) als zentrales Instrument zur Lenkung grenzüberschreitender Abfallströme ab. Flankiert wird die VVA auf Gemeinschaftsebene durch die Verordnung (EG) Nr. 801/2007 über die Ausfuhr bestimmter Abfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten; auf nationaler Ebene durch ein neues Abfallverbringungsgesetz, eine Abfallverbringungsbußgeldverordnung und eine Abfallverbringungsgebührenverordnung. Darüber hinaus hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall eine Vollzugshilfe erarbeitet, die - ohne rechtliche Verbindlichkeit zu beanspruchen - Auslegungshinweise gilt. Im Beitragwerden wesentliche Aspekte des neuen Verbringungsrechts dargestellt. difuRechtsfragen des neuen Verbringungsrechts.ZeitschriftenaufsatzDM07102302EntsorgungUmweltpolitikAbfallrechtGenehmigungsverfahrenUmweltschutzVerbringungVerbringungsrechtAbfallverbringungGesetzesnovelleEU-VerordnungAbfalltransportNotifizierung