1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478094Das Anbringen von Plakaten an den Fenstern einer Wohnung durch den Mieter darf nicht ohne Genehmigung des Vermieters erfolgen.Gegenueber dem Anspruch auf Unterlassung der Plakatierung kann sich der Mieter nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsaeusserung berufen. hbWohnungsrechtMietvertragPlakatHausfassadeFensterMieterMeinungsfreiheitGenehmigungVermieterRechtsprechungMietvertragsrecht - Rechte des Vermieters. Bürgerliches Recht - Schuldrecht. LG Hamburg, Urt. v. 1.6.1979 - 11 S 23/79 - HmbGE 79, 361.Zeitschriftenaufsatz059479