Moench, ChristophLennartz, Jannis2015-10-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150944-128Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/208002Die Autoren erläutern die Bedeutung des Energiecharta-Vertrags (EnCV) im internationalen Investitionsschutzrecht. Dieser multilaterale völkerrechtliche Vertrag mit 53 Signatarstaaten normiere materielle Rechte von Direkt- und Portfolio-Investoren im Energiebereich, insbesondere bei Investitionen in Kraftwerke. In Deutschland habe er gem. Art. 59 Abs. 2 GG Gesetzesrang. Diese Rechte seien durch unbestimmte Rechtsbegriffe umschrieben (faire und gerechte Behandlung, Gleichbehandlungsgebot, Willkürverbot, Bestands- und Vertrauensschutz), die ausgelegt werden müssten. Angesichts der geringen Zahl der bislang auf der Grundlage des EnCV entschiedenen Fälle, sei noch unsicher, wie nationale Gerichte oder internationale Schiedsgerichte (INCSID, UNCITRAL, Stockholmer Handelskammer) entscheiden werden. Betroffene Investoren stehe es frei, vor welchem Spruchkörper sie ihre Rechte durchsetzen wollten. Nationale Gerichte und internationale Schiedsgerichte könnten auch parallel angerufen werden. Sofern nationales Gesetzesrecht auch vertraglich niedergelegt werde, könnten auch gesetzlich bestehende Ansprüche im (Schieds-)Verfahren nach dem EnCV geltend gemacht werden. Insbesondere die durch hohe Fachkunde, internationale Erfahrung und Unabhängigkeit vom staatlichen Klagegegner gekennzeichneten internationalen Schiedsgerichte böten Investoren im Energiebereich Chancen, ihre Rechte gegen Staaten, in denen sie investiert haben, durchzusetzen.Der Energiecharta-Vertrag im Geflecht des internationalen Investitionsschutzes.ZeitschriftenaufsatzD1505095EnergieEnergierechtInvestitionRechtsprechungEnergiechartaSchiedsgericht