Gerlach, Stefan2013-10-142020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620130342-3379https://orlis.difu.de/handle/difu/220115Die rückwirkend zum 1. 1. 2011 in Kraft getretene Norm ist zum Erstaunen der Praktiker immerhin über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren unverändert geblieben Obwohl das Bildungs- und Teilhabepaket aus Sicht der Eltern und der mit dein Vollzug der Regelungen betrauten Behördenmitarbeiter/innen sicherlich noch erheblicher Veränderungen bedarf, konnte nach anfänglicher Unsicherheit und auch gelegentlicher Hektik in den Anfangstagen mit der Umsetzung begonnen werden. Mittlerweile dürften sich die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II, dem SGB XII und dem BKGG einen festen Platz innerhalb der Transferleistungssysteme erobert haben. Der Gesetzgeber ist wieder aktiv geworden und hat die Regelungen zum Bildungs- und Teilhalbepaket, und somit auch die Vorschrift des § 6 b BKGG, reformiert. Mehr als ein Reförmchen ist für den Praktiker allerdings nicht herausgesprungen. Die sich daraus ergebenden Veränderungen sollen im Rahmen des Artikels vorgestellt werden.Rechtsänderungen bei den Leistungen nach § 6 b BKGG - Auswirkungen einer kleinen Reform des Bildungs- und Teilhabepakets.ZeitschriftenaufsatzDM13091645SozialpolitikSozialrechtBildungskostenBildung und KulturKindJugendlicherBildungspaketTeilhabeBildungsbeteiligungGesetzesänderungSozialleistung