Troidl, Thomas2016-04-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520160522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/226151Nach den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hat der Bauherr keine (freie) Wahl der Gebäudeklasse; diese bestimmt sich vielmehr nach objektiven Kriterien. Mit der Novelle 2007 eingeführt, haben - höhere Gebäudeklassen bedeutsame (rechtliche) Folgen mit erheblichen (wirtschaftlichen) Auswirkungen auf den Bauherrn, vor allem beim Brandschutz. Der Beitrag stellt diese (vielfach unterschätzte) Problematik dar und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf wie gleichwohl Einfluss auf die Gebäudeklasse genommen werden kann.Nichts ist unmöglich: unerkannte Gebäudeklassen und ihre Folgen.ZeitschriftenaufsatzDM16033110BaurechtLandesbauordnungBrandschutzGebäudeKlasseFestlegungBauherrGebäudeklasseRechtsgrundlageGebäudehöhe