Röder, Daniel2002-08-262020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620023-428-10659-8https://orlis.difu.de/handle/difu/55340Zentrale Bereiche des Staatshaftungsrechts sind gesetzlich nicht geregelt. Der Versuch der Rechtsprechung, diese Vakanz durch richterrechtliche Haftungsinstitute zu schließen, ist nur teilweise gelungen. Deren Rechtsgrundlagen, nahezu sämtliche Tatbestandsmerkmale wie auch ihre Rechtsfolgen sind nach wie vor stark umstritten. Zunehmende Kritik erfährt vor allem die Beschränkung der "Rechtswidrigkeitsaufopferung" auf Eingriffe in das Eigentum und die Rechtsgüter Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Dabei findet die wissenschaftliche Auseinandersetzung regelmäßig in den Bahnen und innerhalb der Grenzen der richterrechtlichen Haftungsinstitute statt; es geht um Erweiterungsmöglichkeiten und Beschränkungszwänge sowie das Verhältnis der einzelnen Rechtsinstitute untereinander und zum Amtshaftungsrecht. Anstelle der "Ansprüche ohne Anspruchsgrundlagen" entwickelt der Autor ein deduktives Anspruchssystem, indem er Haftungsansprüche gegen den Staat aus den Grundrechten selbst ableitet. Konsequenz dieser "kopernikanischen Wende" ist, dass der Folgenbeseitigungsanspruch ebenso zur bloßen Rechtsfolge einer Grundrechtsverletzung gerät wie die Aufopferungsansprüche. difuDie Haftungsfunktion der Grundrechte. Eine Untersuchung zum anspruchsbewehrten status negativus compensationis.MonographieDG2404VerfassungsrechtHaftungsrechtZivilrechtVerwaltungsorganisationAmtshaftungJuristische PersonVerwaltungVerwaltungsrechtSchadenersatzStaatshaftungAnspruchAufopferungsanspruch