Günzel, Wilfried2003-11-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520031616-5829https://orlis.difu.de/handle/difu/128409Bei den ca. 1400000 km Anschlussleitungen gehen Expertenschätzungen von einem Schadenspotenzial von mehr als 50 % aus. Über diese Grund- und Anschlussleitungen wird zudem ein hoher Anteil an Fremdwasser über Dränagen, undichte Rohrverbindungen und Fehlanschlüsse in das öffentliche Abwassernetz eingetragen. Den Kanalnetzbetreibern ist dieses Problem seit langem bekannt. In NRW setzen daher vereinzelte Kommunen den § 45 der Landesbauordnung um, in dem sie für diese Gebiete eine eigene Dichtheitssatzung erstellen. Darin wird für die privaten Grund- und Anschlussleitungen ein Dichtheitsnachweis festgelegt, der in einem weitaus kürzeren Zeitraum liegt, als in der Bauordnung vorgesehen. difuErfahrungen mit Dichtheitsprüfungen.ZeitschriftenaufsatzDC4077EntsorgungGrundstücksentwässerungKanalisationAbwasserkanalAbwasserleitungHausanschlussleitungRechtsgrundlageDichtheitsprüfungFremdwasserDrainageQualitätsstandard