Happ, Jürgen2015-12-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150724-6617https://orlis.difu.de/handle/difu/225459Der Beitrag widerspricht den Auffassungen von Gemeinden, die sich für eine Überdruckentwässerung in der Schmutzwasserbeseitigung entschieden haben, dass 1. die Eigentümer den, Bau, den Betrieb und die Erhaltung der Schächte und Pumpen auf ihren Grundstücken übernehmen müssen, wenn die Gemeinde die bisherige Geländeentwässerung durch die Druckentwässerung ersetzt, 2. die Eigentümer der Grundstücke in ihrem Versorgungsgebiet gleich behandelt werden, wenn die Gemeinden die Eigentümer gleich behandelt, deren Grundstücke an unterschiedlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind und 3. die Gemeinde nicht alle Kosten für verschiedenen Verfahren der Schmutzwasserbeseitigung vergleichen müssen, wenn umfangreiche Baumaßnahmen an Schmutzwasserbeseitigungsanlagen anstehen.Die rechtswidrig manipulierte Schmutzwasserbeseitigung.ZeitschriftenaufsatzDM15111929VerwaltungsrechtGemeindeAbwasserEntwässerungDruckentwässerungAbwasseranlageGebührBeitragSchachtPumpeGrundstückseigentümerKostenbeteiligung