Faisst, Sabine2002-05-072020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2620003-932694-84-8https://orlis.difu.de/handle/difu/551861999 ist die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Kraft getreten und das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten gilt seit 1998 für die Bundesrepublik Deutschland. Die Landesverfassungen der neuen Bundesländer enthalten ebenfalls Minderheitenschutzbestimmungen. Auffällig ist jedoch, dass bei der Reform des Grundgesetzes 1994 auf die Einführung eines bundesverfassungsrechtlichen Minderheitenschutzes verzichtet wurde. Im ersten Teil der Arbeit wird die Situation der in Deutschland lebendenden Minderheiten hinsichtlich ihrer Gefährdungslagen und spezifischen Konflikte mit der Mehrheitsbevölkerung analysiert. Da das Grundgesetz keinen spezifischen Minderheitenschutzartikel enthält, muss der Schutz in die Grundrechte für jedermann einbezogen werden. Es werden die möglichen Lücken des Grundrechtschutzes aufgezeigt. Der zweite Teil behandelt die rechtliche Definition der Minderheiten (Staatsangehörigkeiten) und traditionelles Siedlungsgebiet. Im dritten Teil wird auf die geschichtliche Entwicklung des Minderheitenschutzes in Deutschland zurückgeblickt. Gegenstand der weiteren Untersuchungen sind die minderheitsrelevanten Gewährleistungen des Grundgesetzes. Im Mittelpunkt steht hierbei das Diskriminierungsverbot. Abschließend befasst sich der Autor mit dem über den grundrechtlichen Schutz hinausgehenden Gewährleistungen in den Verfassungen der neuen Bundesländer und der Verfassung von Schleswig-Holstein. kirs/difuMinderheitenschutz im Grundgesetz und den Landesverfassungen.MonographieDG2263AusländerAusländerpolitikVerfassungsrechtVolksgruppeAnsiedlungVergleichsuntersuchungBegriffsbestimmungLandesverfassungMinderheitenrechtMinderheitenschutzStaatsangehörigkeitDiskriminierungsverbotEthnische MinderheitFallbeispiel