Herold, Georg1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/437101Verf. beabsichtigt eine eindeutige Definition der obengenannten Begriffe zu geben, da diese seiner Meinung nach gelegentlich im Zusammenhang mit dem Abschluß von Mietverträgen oder in solchen Verträgen selbst gebracht werden, ohne daß sich vielfach die Parteien über ihren Sinn und ihre rechtliche Bedeutung im klaren sind.MietengesetzMietvorvertrag, Anmietrecht, Vormietrecht und Optionsrecht - vier unterschiedliche Rechtsbegriffe des Mietrechts.Zeitschriftenaufsatz011936