Dollinger, Bernd2011-09-202020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920101612-1864https://orlis.difu.de/handle/difu/260722Das Verhältnis von Jugendstrafrecht und Pädagogik ist bekanntlich nicht unproblematisch. Obschon in beiden Kontexten in zentraler Weise von "Erziehung" die Rede ist, kann dies substantielle Meinungsverschiedenheiten nicht verdecken. Es scheint, als würde der entsprechende Graben derzeit eher größer als kleiner. Der Beitrag geht dieser Beobachtung aus einer pädagogischen Perspektive nach. Es wird diskutiert, ob für die Differenz a) ein Absehen des pädagogischen Diskurses von Devianz und Disziplinproblemen bzw. b) unklare methodische Empfehlungen entscheidend sein können. Beides überzeugt wenig, wobei nicht unwichtig sein dürfte, dass Erziehung im pädagogischen Sinne das Aushalten von Unsicherheit erfordert, während die Kriminalpolitik zunehmend Sicherheitsversprechen einfordert. Auf dieser Grundlage wird nach Möglichkeiten gefragt, wie die Pädagogik den Umgang mit jugendlichen "Tätern" konstruktiv irritieren kann."Konrad, sprach die Frau Mama ..." Keine Chance für die Pädagogik im Jugendstrafrecht?ZeitschriftenaufsatzDMR0501413SozialarbeitJugendhilfeJugendkriminalitätPädagogikStrafrechtÖffentliche SicherheitSozialpädagogikJugendstrafrechtKriminalpolitikStraftäterErziehungDevianzUnsicherheitKontrolle