Engelbrecht, Kai2011-11-282020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620110522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/173524Die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit können der Zulassung von Bürgerbegehren entgegenstehen. Der Beitrag entwickelt ein Modell des Entscheidungsgangs bei gemeindlichen Investitionen und analysiert auf dieser Grundlage das Zusammenspiel der Haushaltsgrundsätze mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Die zukunftsorientierte, funktionale Deutung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erlaubt dabei einen kritischen Blick auf die Judikatur der bayerischen Verwaltungsgerichte.Bürgerwille und Haushaltsgrundsätze. Art. 61 Abs. 2 Satz 1 BayGO als Determinante bei der Zulassung von Bürgerbegehren.ZeitschriftenaufsatzDM11111004VerfassungsrechtVerwaltungsrechtInvestitionWirtschaftlichkeitRechtsprechungPartizipationDemokratieBürgerbegehrenBürgerentscheidLandesverfassungBürgerbeteiligungVolksbegehrenGemeindeordnungHaushaltsgrundsatzSparsamkeit