Hoppe, Werner2003-12-192020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620030012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/133279Der Beitrag befasst sich - unter Berücksichtigung auch der jüngsten Rechtsprechung des BVerwG - mit den rechtlichen Voraussetzungen für die unmittelbare rechtliche Durchgriffswirkung von Festlegungen in Raumordnungsplänen durch Ziele der Raumordnung und von Darstellungen in Flächennutzungsplänen auf die Zulassung von Außenbereichsvorhaben im Rahmen des § 35 Abs. 3 BauGB (planakzessorische Zulassung). Insbesondere behandelt er die rechtlichen Anforderungen an die raumordnerische und flächennutzungsplanerische Abwägungsreichweite und Abwägungstiefe bei derartigen bodenrechtlich verbindlichen Durchgriffen (Global- oder Detailabwägung). Der Verfasser weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan bei Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu einem - den bisherigen Rechtscharakter verändernden - Rechtssatz mit rechtlicher Außenwirkung wird. difuZur planakzessorischen Zulassung von Außenbereichsvorhaben durch Raumordnungs- und durch Flächennutzungspläne. - Zugleich Anmerkungen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur raumordnungsrechtlichen Zielbindung nach § 35 Abs. 3 BauGB -.ZeitschriftenaufsatzDF7557RaumordnungRaumplanungFlächennutzungsplanAußenbereichZulassungPlanungszielPlanungsrechtRaumordnungsrechtRaumordnungsplanBaugesetzbuch (BauGB)