2013-06-172020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920133-935960-24-7https://orlis.difu.de/handle/difu/274024Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner 122. Sitzung am 23. Oktober 2012 die Veröffentlichung der Neufassung der Fachlichen Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz beschlossen. Mit Unterstützung von Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendstrafrechtspflege und in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Bayerische Landesjugendamt die aus § 52 SGB VIII resultierenden Aufgaben neu beschrieben und mit zeitgemäßen Inhalten versehen. Wesentliche Neuerungen sind eine Akzentuierung des Begriffs "Jugendhilfe" im Kontext des Jugendstrafverfahrens, eine vertiefte Darstellung relevanter Aufgaben in den unterschiedlichen Verfahrensstadien sowie eine Skizzierung verfahrensbezogener und verfahrensübergreifender Kooperationen mit den am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen.Fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 23. Oktober 2012.Graue LiteraturDR19873GesetzgebungJugendhilfeKooperationStrafrechtJugendlicherOrganisationsformQualitätsverbesserungDatenschutzJugendstrafrechtJugendstrafverfahrenJugendgerichtsgesetzRechtsgrundlageAufgabenbereichQualitätssicherungVernetzungDiagnostikDiversion