Berger, Henning1997-03-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/103616Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut wurde 1993 reformiert und berührt die Rechtslage bei der Liegenschaftsnutzung der Stationierungsstreitkräfte in Deutschland. Bei der Reformierung hat die deutsche Seite eine bessere Durchsetzung des Territorialprinzips angestrebt. Jedoch bestehen erhebliche Unsicherheiten über die Anwendbar- und Durchsetzbarkeit des deutschen Rechts, jedenfalls bei den Maßnahmen, die nach deutschem Recht genehmigungspflichtig sind. Unter Berücksichtigung innerstaatlicher Anforderungen, historischer Entwicklung der Rechtsgrundlagen der Stationierung und der gleichbleibenden Grundwertung des NATO-Truppenstatuts untersucht die Arbeit die bisherige und zukünftige Rechtslage. Als Fortschritt der Reform würdigt der Autor die umfassende Einführung der Verfahrensstandschaft, die die Anwendung deutscher Genehmigungsvorbehalte in den Grenzbereichen von Staatenimmunität und Rechtsbindung ermöglicht. kirs/difuDie Verfahrensstandschaft für die Stationierungsstreitkräfte. Zur Rechtslage bei Liegenschaftsnutzungen der ausländischen NATO-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland, die nach deutschem Recht genehmigungspflichtig wären.MonographieS97030042Internationales RechtGrundstücksnutzungUmweltschutzrechtFlugplatzRechtsschutzRechtsgeschichteAusländerBauleitplanungUmweltschutzBaurechtBodenrechtPlanungsrechtMilitärwesenTruppenstationierungGenehmigungspflichtBaugesetzbuch (BauGB)