Krause, Johannes2015-11-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015978-3-8300-8424-2https://orlis.difu.de/handle/difu/235639Bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die vielfach mit einer marktbeherrschenden Stellung eines Auftraggebers einhergeht, ist es im Interesse der vorwiegend mittelständisch strukturierten Wirtschaft geboten, auf mittelständische Interessen bei der Ausgestaltung der Vergabeverfahren besonders darauf zu achten, die Nachteile der mittelständischen Wirtschaft, insbesondere bei der Vergabe großer Aufträge, auszugleichen. Die Mechanismen der Förderung mittelständischer Interessen im Vergaberecht sind vielschichtig. Als besonders effektiv wird die in § 97 Abs. 3 GWB verankerte Plicht des öffentlichen Auftraggebers zur Losteilung angesehen. Diese sog. "Mittelstandsklausel" wurde in der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 neu gefasst und in ihrer Wirkung deutlich verschärft. Das moderne Vergaberecht orientiert sich streng an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs. Regional-, gesellschafts- oder sozialpolitische Motive, die, wie z.B. der Mittelstandsschutz, einer möglichst kostengünstigsten Bedarfsdeckung des öffentlichen Auftraggebers entgegenstehen, sind deshalb grundsätzlich als vergabefremd anzusehen Das Werk zeigt daher auf, welche Grenzen das europäische Primär- und Sekundärrecht sowie das nationale deutsche Verfassungsrecht der Mittelstandsförderung im Vergaberecht setzen.Mittelstandsförderung im Vergaberecht. Rechtliche Grenzen des Mittelstandsschutzes unter Berücksichtigung der Reform der Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB.MonographieDW29362VerwaltungsrechtVergabeVergabeverfahrenWettbewerbWettbewerbsbeschränkungFörderungsprogrammRechtsschutzVerfassungsrechtEuroparechtMittelstandMittelstandsschutzVergaberechtLosteilungÖffentlicher Auftrag