Nöthe, Martin1995-12-272020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619950935-7688https://orlis.difu.de/handle/difu/89583Der Transport großer Mengen gefährlicher Abfälle unterliegt dem Gefahrgutrecht. Als Teil dieses Gefahrgutrechts regelt die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), wann Abfalltransporte als solche zu kennzeichnen sind. Anhand einer Übersicht typischer Betriebsabfälle, wie sie bei einem Transport zu einer zentralen Sammelstelle anfallen, nimmt der Autor deren Klassifizierung nach Gefahrgutrecht vor und berechnet die erlaubte Höchstmenge, unterhalb derer ein derartiger Transport noch nicht als Gefahrguttransport zu kennzeichnen ist. Wird diese Menge überschritten, kann nicht von einer Ausnahmeregelung für Kleinmengen ausgegangen werden, und es sind keine Erleichterungen möglich.GGVS, auch für Kleinmengen relevant. Transport gefährlicher Güter.ZeitschriftenaufsatzI95040854AbfallSonderabfallTransportStraßeMengeVerordnungÖlUmweltschutzGefahrgutGenehmigungspflichtAbfallbehördeSammlungBatterieSauerstofflascheLackdosePutzlappenHöchstmenge