Hildenbrand, JochenPaak, Michael2008-07-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008https://orlis.difu.de/handle/difu/140935Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung muss ein möglichst weitgehender Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gewährleistet werden. In der Praxis standen bisher das Schutzgut Arten und Biotope und vielleicht noch die Fließgewässer bei der Suche nach Ausgleichsmaßnahmen im Vordergrund. Erst in letzter Zeit hat sich auch das Schutzgut Boden bei den Kommunen immer mehr durchgesetzt. Dies geschah in Baden-Württemberg nicht zuletzt deshalb, weil die Landesregierung bei der Entwicklung des nationalen Bodenschutzrechts eine tragende Rolle gespielt hat. In dem Beitrag wird beispielgebend das Bodenschutzkonzept der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen vorgestellt, wo der Beschluss gefasst wurde, im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 und des Landschaftsplans einschließlich Umweltbericht dem Schutzgut Boden künftig noch mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Datengrundlage für das Bodenschutzkonzept bilden die aufbereiteten Bodenschätzungsdaten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Mit dem Bodenschutzkonzept steht Nürtingen ein Instrument zur Verfügung, das die Bewertung von Eingriffsvorhaben bereits in einem sehr frühen Planungsstadium wesentlich verbessert sowie die Möglichkeit bietet, frühzeitig geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu benennen und bei Bedarf zu sichern.Bodenschutzkonzept der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen. Möglichkeiten zum Schutz von Boden in der Bauleitplanung - ein Ausgleichskonzept.ZeitschriftenaufsatzDH13478UmweltschutzNaturschutzrechtBodenschutzBauleitplanungFlächennutzungsplanLandschaftsplanPlanungsgrundlageDatenerhebungBewertungEingriffsregelungAusgleichsfläche