1981-08-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251981https://orlis.difu.de/handle/difu/478075Für den Umfang der Nichtigkeitserklärung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Normenkontrollverfahren ist grundsätzlich der gestellte Antrag maßgeblich. Eine über den Normenkontrollantrag hinausgehende Nichtigkeitserklärung von weiteren Festsetzungen ist demgegenüber dann erforderlich, wenn ein untrennbarer Regelungszusammenhang der Festsetzungen besteht und eine auf den Antrag beschränkte Nichtigkeitserklärung zu einem Eingriff in das Gestaltungsermessen der Gemeinde führen würde. Das Urteil beruht auf den §§ 12 S. 2 BBauG 1960, 47 Abs. 6 S.2 und 88 VwGO. -y-RechtBebauungsplanungBundesbaugesetzBebauungsplanNichtigkeitNormenkontrollverfahrenVerwaltungsgerichtsordnungParagraph 47RechtsprechungVG-UrteilBauplanungsrecht - Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.1.1980 - 7a NE 20/77.Zeitschriftenaufsatz059460