Krappmann, Lothar2011-09-202020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620100034-1312https://orlis.difu.de/handle/difu/183749Nach fast zwei Jahrzehnten - so die einleitende Feststellung des Autors - hat Deutschland die zur Kinderrechtskonvention ausgesprochenen Vorbehalte zurückgenommen. Dies hat nach seiner Meinung eine Aufwertung der Kinderrechtskonvention zur Folge, führt allerdings auch zu einem erheblichen Bedarf an legislativer und administrativer Nacharbeit.Die Rücknahme der Vorbehalte der Bundesrepublik gegen die Kinderrechtskonvention.ZeitschriftenaufsatzDR18442GesetzgebungInternationales RechtKindJugendlicherGesellschaftspolitikUN-KinderrechtskonventionKinderrechtUmsetzungVorbehaltUmsetzungKindeswohlElternrechtKinderrecht