2004-11-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/128935StVO § 45; VwGO §§ 42 II, 113 V 2: 1) Klagen gegen bestimmte Verkehrsregelungen sind als Verpflichtungsklage in Form der Bescheidungsklage zulässig, wenn der Kl. nicht nur das angeordnete Verbot anficht, sondern weitergehend den Erlass verkehrsregelnder Maßnahmen begehrt. 2) Dafür genügt es, wenn der Kl. mit dem Antrag auf Aufhebung der bisherigen Regelung zugleich erklärt, es sei ihm recht, wenn andere verkehrsrechtliche Anordnungen oder bauliche Maßnahmen getroffen würden, die seinem Interesse entgegenkommen. VG Berlin, Urteil vom 12.11.2003 - 11 A 606.03. difuBescheidungsklage auf Erlass verkehrsregelnder Maßnahmen (Beseitigung von Radwegbenutzungspflicht). VG Berlin, Urteil vom 12.11.2003 - 11 A 606/03. Nebst Anmerkung von Dr. Dietmar Kettler.ZeitschriftenaufsatzDC4603StraßenverkehrStraßenverkehrsrechtFahrradverkehrStraßenverkehrsregelungFahrradwegIndividualverkehrRadwegebenutzungspflichtVerkehrsteilnehmerVerpflichtungsklageBescheidungsklageUrteilAnmerkungAnalyse