Breeger, AndreasDörnath, Hans-HermannMaile, Andreas2006-10-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520060933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/138612Die Fristen zur Umsetzung der 30. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) sind am 1.6.2005 abgelaufen. Die anspruchsvollen Grenzwerte der Verordnung - maximal ist ein Monatsmittelwert von 55 g C/Mg zulässig - können mit einer entsprechend ausgelegten Abluftreinigungstechnik eingehalten werden. Am MBA-Standort Großefehn mit 30 Intensiv-Rottetunneln ist die Abluftreinigungsanlage seit mehr als einem Jahr im Betrieb, denn bei der Errichtung der MBA wurde neben einem Lüftungs- und Bewässerungssystem eine komplette Abluftreinigungsanlage installiert, die den Vorgaben der 30. BImSchV entspricht. Die Anlage ist ausgelegt auf eine zu behandelnde Restabfallmenge von zirka 47.600 Mg/a. Aus verfahrenstechnischen und betriebswirtschaftlichen Gründen wurde eine kombinierte Abluftreinigung eingesetzt. Die gering belastete Hallenabluft wird über Hochleistungs-Biofiltermodule behandelt, während die hoch belastete Tunnelabluft über eine zweilinige Oxidationsanlagegereinigt wird. In dem Beitrag werden die Betriebserfahrungen nach über einem Jahr Laufzeit der Anlage beschrieben. difuUnter dem Limit. Kalte Rotte: Betriebserfahrungen mit der Technik der Abluftreinigung.ZeitschriftenaufsatzDH11157EntsorgungAbfallAbfallbehandlungAnlagentechnikAbluftReinigungsverfahrenVerfahrenstechnikEmissionGrenzwertBundesimmissionsschutzgesetzMechanisch-biologische AbfallbehandlungAbluftreinigungFallbeispiel