ERTEILT2009-10-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252008https://orlis.difu.de/handle/difu/1673122003 wurde für das Gebiet Bergmannstraße-Nord im Ortsteil Kreuzberg eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB ('Milieuschutz') in Kraft gesetzt. Dieser Beschluss basiert auf den Ergebnissen der Studie "Untersuchung zur Begründung einer Milieuschutzverordnung für das Gebiet Bergmannstraße-Nord", der eine Untersuchung von 1999 vorangegangen war. Dabei sollten mit dem Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Modernisierungsgeschehens gewährleistet und ungewünschte Verdrängungsprozesse in der Bevölkerungsstruktur möglichst vermieden werden. 2005 erfolgte eine Kontrolluntersuchung. Da für die Zwischenzeit keine Daten über die Mietentwicklung vorliegen, wurde TOPOS Stadtforschung Anfang Februar 2008 beauftragt, die Entwicklung der Wohn- und Lebensverhältnisse im Gebiet Bergmannstraße-Nord festzustellen und zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung weiter bestehen. Darüber hinaus sollen die Wirksamkeit der Antragsprüfkriterien für deren Vollzug und die sozialen Erhaltungsziele überprüft und ggf. fortgeschrieben werden.ALLSozialstruktur und Mietentwicklung im Erhaltungsgebiet Bergmannstraße-Nord 2008. Endbericht.Graue LiteraturZQFW4H27DM09052744Berlin, Landesredaktion Berlin.deStadtsanierungStadterneuerungSozialstrukturWohnbevölkerungWohngebietSanierungsgebietBevölkerungsstrukturStadtquartierPrivater HaushaltMieteMiethöheBefragungMieterstrukturEinkommensstrukturWohnsituationAufwertungStrukturveränderungMilieuschutzErhaltungsgebietVerdrängungGentrificationArbeitsortEmpirische Untersuchung