Haeusler, Wilhelm1980-01-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251974https://orlis.difu.de/handle/difu/439075Als Verletzung der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erachtet das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß seines Ersten Senats vom 23. 4. 1974 zum Wohnraumkündigungsschutzgesetz die Vorschrift, daß der Vermieter zur Begründung seines Anspruchs auf die ortsübliche Vergleichsmiete mehrere Wohnungen benennen und die normierten Vergleichsmerkmale in einem schriftlichen Mieterhöhungsverfahrens darlegen muß. Verf. geht ausführlich auf die Entscheidungsbegründung ein und erörtert die verschiedenen Schlußfolgerungen für die einzelnen Vermieter.WohnungsmieteWohnungsrechtRechtsprechungPrivateigentumMietengesetzWohnraumkündigungsschutzgesetzDas Bundesverfassungsgericht zur Vergleichsmiete.Zeitschriftenaufsatz014171