Troff, Herbert2015-09-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151616-0991https://orlis.difu.de/handle/difu/224645Im § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) sind "Flächen für bauliche Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von Erneuerbaren Energien bestimmt sind" genannt, die neben dem Entwicklungszustand (§ 5 ImmoWertV) bei der Wertermittlung zu berücksichtigen sind. Derartige Flächen werden als sog. "Energielandflächen" bezeichnet. Sie sind erst seit Ende der achtziger Jahre mit der Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien entstanden, nachdem sich ein Wandel in der Energieversorgung in Deutschland vollzogen hat. In dem Beitrag werden Bewertungsgrundsätze und Ergebnisse von Marktanalysen zur Bodenbewertung von Energielandflächen aufgezeigt.Bodenbewertung von Energielandflächen. Beispiele: Windenergie-/Photovoltaikfreiflächen- und Biogasanlagenstandorte.Evaluation of energy land areas - examples: open spaces for wind power plants/photovoltaic installations and biogas facilities.ZeitschriftenaufsatzDM15071016EnergieEnergieproduktionWertermittlungBodenwertBauliche AnlageEnergieversorgungWindenergieanlageBiogasanlageErneuerbare EnergiePhotovoltaikanlageFreiflächenanlageBodenbewertung