Birkenhauer, Gerhard1986-04-092020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/521627Duldet der Vermieter im Hinblick auf mögliche Beweisschwierigkeiten in den Mieträumen den Geschäftsbetrieb z.B. eines Sex-Clubs, können im Gegenzug seine übrigen Mieter Mietminderungs- und Kündigungsrechte geltend machen. Kündigungen indes die beeinträchtigten Mieter wegen der sittlichen Störung, hat der Vermieter deren Umzugs- und Maklerkosten, die Kosten der fehlgeschlagenen Investitionen sowie die Differenz zwischen alter und neuer Miete des Schadenersatzes für die Nichtbeseitigung der Vertragsverletzung zu tragen. (rh)MietvertragMietrechtWohnraumNachbarVermieterVertragspflichtMietminderungWohnungMietkürzung wegen unmoralischer Nachbarn - Vermieter sollte im eigenen Interesse auf ein "sauberes" Haus bedacht sein.Zeitschriftenaufsatz104831