Ketteler, Gerd2008-03-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/163462Jede Stadt versucht eine möglichst unverwechselbare Veranstaltung durchzuführen, um sich als Marke zu positionieren: Dabei drängen die Akteure aus Politik, Stadtmarketing, Wirtschaft, Gastronomie, Kultur, Vereinen, Bürgerschaft sowie die potenziellen Veranstalter alle auf eine "unbürokratische", d. h. möglichst großzügige Genehmigungspraxis hinsichtlich der Freizeitveranstaltungen, deren Durchführung allerdings mit dem Ruhebedürfnis der betroffenen Anwohner kollidieren kann. Der Interessengegensatz ist deshalb besonders konfliktreich, weil diese Veranstaltungen mit einem hohen Besucheraufkommen verbunden sind und in der Regel unter Bevorzugung desselben Ortes - wie z. B. eines zentralen Marktplatzes - gerade während der Zeiten stattfinden, in denen das Ruhebedürfnis der Anwohner am größten ist, nämlich in den Abend- bzw. Nachtstunden sowie an den Wochenenden. Städte und Gemeinden stehen somit vor der schwierigen Aufgabe, im Konflikt zwischen der Förderung von Freizeitveranstaltungen einerseits und dem Rechtauf Ruhe im Wohnbereich andererseits einen angemessenen Ausgleich herzustellen. Der Beitrag will am Beispiel des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (UmschG) die hiermit zusammenhängenden Probleme darstellen sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. difuLärmbelästigungen durch Freizeitveranstaltungen - Zulässigkeit nach Landesimmissionsschutzgesetz.ZeitschriftenaufsatzDM08020803UmweltschutzLärmLärmschutzWohnbereichFreizeitNutzungskonfliktFreizeitlärmFreizeitveranstaltungGenehmigungAnwohnerImmissionsschutzgesetzUmweltkonfliktInteressenkonflikt