ERTEILTPüstow, MoritzPettau, ViolaSchmoll, Jens2015-01-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520131866-4431https://orlis.difu.de/handle/difu/212085Eigenkapitalmaßnahmen zugunsten öffentlicher Unternehmen können verbotene Beihilfen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts sein. Sie sind nur beihilfenfrei, wenn die öffentliche Hand mit einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung rechnen kann. Maßstab hierfür ist der sogenannte "Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers".ALLEigenkapitalbedarf öffentlicher Unternehmen und Beihilfenrecht.ZeitschriftenaufsatzBV4KRO65DCF0908Institut für den Öffentlichen Sektor, BerlinÖffentliches UnternehmenEigenkapitalInvestitionsbeihilfeWettbewerbsrecht