1995-11-172020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291995https://orlis.difu.de/handle/difu/263206Im Mittelpunkt des Berichts steht die Empfehlung, daß Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern sogenannte Außenstellen des Jugendamtes bilden sollten. Sie sind je nach den Rahmenbedingungen für etwa 30.000 bis 60.000 Einwohner zuständig und sind vor allem eine ortsnahe Anlauf- und Informationsstelle für alle Angebote der Jugendhilfe. Sie erbringen aber auch viele Angebote selbst oder koordinieren sie, wenn andere Stellen mitwirken. Gegenüber der bisherigen Praxis fordern diese Empfehlungen, die Organisation des Jugendamtes stärker zu dekonzentrieren und nicht zwingend erforderliche Spezialisierungen abzubauen. Den Zentralen der Jugendämter obliegt vor allem die übergreifende Planung und Koordination sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des gesamten Produktspektrums der Jugendhilfe. Darüber hinaus halten sie Hilfen auf Abruf der Außenstellen vor und bieten bezirksübergreifende Angebote selbst an. Die Aufbauorganisation in der Jugendhilfe ist größenabhängig, deshalb unterscheidet der Bericht zwischen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern, Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern und Kreisen.Aufbauorganisation in der Jugendhilfe.Graue LiteraturDR0584SozialinfrastrukturJugendhilfeOrganisationVerwaltungsreformJugendamt