1988-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/542860Der Bestandsschutz eines auf der Grenze stehenden Gebäudes gibt seinem Eigentümer einen Abwehranspruch gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück, durch die das Zumauern von Fenstern gestattet wird. Der OVG-Beschluss stützt sich auf folgende §§: 8 und 99 II NBauO. (-y-)GebäudeGrenzeNachbarrechtFensterRechtsprechungBestandsschutzBaugenehmigungNachbarschutzBeschlussOVG-UrteilRechtLandesbauordnungBauordnungsrecht - Zumauern von Fenstern bei geschlossener Bauweise. §§ 8, 99 As.2 NBauO; OVG Lüneburg, Beschluß v. 20.10.1986 - 6 B 75/86.Zeitschriftenaufsatz130323