1991-07-172020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/563933Kommt ein Gericht zu dem Ergebnis, ein Heranziehungsbescheid sei zu Unrecht auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützt, ist es gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Bescheid mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrechterhalten werden kann. Bei einer solchen Konstellation bedarf es keiner richterlichen Umdeutung, so daß die Aufrechterhaltung des Bescheides nicht davon abhängt, ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung erfüllt sind. (-z-)AbgabenrechtErschließungsbeitragsrechtPrüfungGerichtRechtsprechungBeitragsrechtBeitragserhebungRechtmäßigkeitRechtKommunalrechtStraßen- und Erschließungsbeitragsrecht. Aufrechterhaltung eines zu Unrecht auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützten Beitragsbescheides bei Anwendbarkeit erschließungsbeitragsrechtlicher Vorschriften. Urt. BVerwG - 8 C 29.87 - vom 19.8.1988.Zeitschriftenaufsatz151911