Louis, Hans Walter2017-05-292020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/241548Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege waren schon immer Teil der Abwägung in der Bauleitplanung. Eine Verdichtung der naturschutzrechtlichen Vorschriften hat deren Bedeutung nochmals wesentlich erhöht. Neben den nach § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung einzustellenden Belange von Natur und Landschaft können artenschutz- und biotopschutzrechtliche Verbote die Bauleitplanung selbst unmöglich machen, wenn sie den planerischen Vorstellungen auf Dauer entgegenstehen und nicht über Ausnahmen oder Befreiungen zu überwinden sind. Zudem stellen die Schutzvorschriften für das kohärente europäische ökologische Netz "Natura 2000" verbindliche Vorgaben auf, die einer Abwägung nicht zugänglich sind. Diese naturschutzrechtlichen Vorgaben sollen im Beitrag beleuchtet werden.Naturschutz- und Bauplanungsrecht. Schnittpunkte, aktuelle Entwicklungen und Konfliktfelder.ZeitschriftenaufsatzDM17050533BauleitplanungNaturschutzrechtUmweltschutzrechtBauplanungBaurechtEingriffsregelungInnenentwicklungHabitatschutzFFH-VerträglichkeitsprüfungBaugesetzbuch (BauGB)Bauplanungsrecht