Kosok, Philipp2015-06-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151611-9169https://orlis.difu.de/handle/difu/232453Mit der Radverkehrsnovelle 1997 wurde Radwegebenutzungspflicht abgeschafft, mit dem Ziel die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen zu erhöhen. Auf Radanlagen darf seitdem nur in begründeten Ausnahmen eine Benutzungspflicht angeordnet werden (Zeichen 237, 240, 241). In der Praxis ist die Benutzungspflicht jedoch die Regel.Radwegebenutzungszwang - Erfahrungsaustausch. Arbeitsgruppe SO 03.ZeitschriftenaufsatzDS1420IndividualverkehrFahrradverkehrInfrastrukturFahrradinfrastrukturRadwegebenutzungspflichtBenutzungspflicht