Lang, Ruth1999-05-312020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619973428085949https://orlis.difu.de/handle/difu/75673Die Studie untersucht, ob die neuen Bestimmungen des Art. 23 Abs. 2 bis 7 GG und dessen Begleitvorschriften als ausreichend erachtet werden können, um die bisherige Funktion und Stellung beider Organe, als Gesetzgebungsorgane und der Länder als teilsouveräner Staatseinheiten zu sichern. Auch wird überprüft, ob die neuen Regelungen mit dem übrigen Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen. Zunächst wird ausführlich auf die bisherigen Mitwirkungsrechte von Bundesrat und Bundestag eingegangen, bevor die Entstehungsgeschichte des Art. 23 GG und in deren Rahmen, insbesondere die Rolle der gemeinsamen Verfassungskommission und der des Sonderausschusses "Europäische Union", nachgezeichnet wird. kirs/difuDie Mitwirkungsrechte des Bundesrates und des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 23 Abs. 2 bis 7 GG.MonographieDW4268BundestagRegierungGesetzgebungMitwirkungVerfassungsrechtEuroparechtBundesratEUGemeinschaftsrecht