Ganter, -1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/498211Eine Erhöhung des Zinssatzes beruht immer dann auf Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, wenn diese Erhöhung nicht ausschließlich aus den Gegebenheiten des Kapitalmarktes resultieren, sondern zumindest auch durch eine Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer beeinflusst sind, zur Differenzierung zwischen Zinsverbilligung und Zinsfestschreibung. Das Landgerichtsurteil stützt sich auf § 5 MHG. -y-BaurechtRechtWohnungMietrechtMietvertragMiethöheMieterhöhungRechtsprechungMiethöhengesetzLG-Urteil§ 5 MHG. LG Freiburg, Urteil v. 3.9.1981 - Az. 3 S 93/81.Zeitschriftenaufsatz080615