Weniger, Axel1984-08-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251982https://orlis.difu.de/handle/difu/507447Die Finanzverwaltung Lübecks im 19. Jahrhundert ist gegenüber der des 17. und 18. Jahrhunderts durch wesentliche Änderungen gekennzeichnet: Durch die Einrichtung eines Finanz-Departements trat eine Zentralisierung und Bürokratisierung ein. Erstmals wurden elementare finanz-technische Grundsätze befolgt (Erstellung eines Budgets, Bildung deckungsfähiger Titel, Einführung einer kameralistischen Buchführung usw.). Ab 1831 wurden durch die Bestimmngen des Kassa- und Bürger-Rezesses bürgerliche Deputierte als Vertreter der gesamten Bürgerschaft den einzelnen Offizien zur Kontrolle zugeordnet. 1808/1813 änderten sich die Haupteinnahmequellen Lübecks durch die Einführung neuer Steuer- und Abgabenarten. Ab 1816 wurden weitgehend die seit dem 14./15. Jahrhundert bestehenden Steuerbefreiungen der Staatsbediensteten und Geistlichen aufgehoben. chb/difuFinanzverwaltungInstitutionengeschichteVerwaltungsorganisationHaushaltswesenSteuerVerfassungsgeschichteRechtsgeschichteStaat/VerwaltungFinanzenDie Finanzverwaltung Lübecks im 19. Jahrhundert.Monographie090022