1981-01-122020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/470743Für die Anerkennung eines Gebäudes als Zweifamilienhaus ist es gleichgültig, ob eine oder beide Wohnungen vermietet sind oder beide Wohnungen eigengenutzt sind. Um zweifelsfrei als Einliegerwohnung anerkannt zu werden muss allerdings eine Zweitbehausung baulich als Einliegerwohnung anerkannt werden können. Dabei ist darauf abzustellen, ob ein fremder Dritter bereit wäre, die Räume in gleichem Zustand als vollwertige Wohnung nutzen zu wollen. hbRechtWohnungEigentumSteuerrechtSteuerbegünstigungEinliegerwohnungVoraussetzungVermieterschutz. Steuervorteile durch Einliegerwohnung.Zeitschriftenaufsatz051844