Thiele, Willi1981-01-122020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/471505Wird von einem Plangewährleistungsanspruch gesprochen, so sind in aller Regel Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung gemeint. Es gibt keinen einheitlichen und eigenständigen, allgemein bundesrechtlichen Plangewährleistungsanspruch. Lediglich in einigen Bundes- und Landesgesetzen sind Ersatzpflichten vorgesehen. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen - das gilt für Plangewährleistung wie für Entschädigung und Schadenersatz - werden unterschiedliche normative Grundlagen und Rechtsprinzipien in Anspruch genommen. Ob und in welchem Umfange diese herangezogen werden können, ist in hohem Maße streitig. bmRechtPlanungsrechtEntschädigungSchadenersatzPlangewährleistungAnspruchRechtsgrundlageUnsicherheitZur Problematik des Plangewährleistungsanspruchs.Zeitschriftenaufsatz052653