Jarass, Hans D.1999-10-062020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251998https://orlis.difu.de/handle/difu/30620Das neue Raumordnungsgesetz 1998 enthält erstmals rahmenrechtliche Vorgaben für die Ausweisung von Raumordnungsgebieten. So unterscheidet Paragraph 7 Abs. 4 ROG begrifflich in Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete, die in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterschiedlich beschrieben werden. Aus Anlaß der Einführung rahmenrechtlicher Vorgaben veranstaltete das Zentralinstitut für Raumplanung ein Symposium. Dieses Symposium verfolgte das Ziel, im Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der einzelnen Gebietstypen zu analysieren und den Erfordernissen der Raumordnung zuzuordnen. Dabei ging es auch um das heutige Verständnis der für das Raumordnungsrecht zentralen Kategorie der "Ziele". Zudem wurde auf das Spannungsverhältnis zwischen einem leistungsfähigen Raumordnungsrecht und der gemeindlichen Planungshoheit eingegangen. In dem vorliegenden Band werden die Referate und Diskussionsbeiträge des Symposiums veröffentlicht: (1) Das Konzept des Gesetzgebers für die "Raumordnungsgebiete" (RUNKEL); (2) Die Festlegung von "Raumordnungsgebieten" (GOPPEL); (3) "Raumordnungsgebiete" und kommunale Planungshoheit (SCHINK); (4) Systematische Aspekte der "Raumordnungsgebiete" und die Bindungswirkung von Raumordnungszielen (HENDLER). - (n.Verf.)Raumordnungsgebiete -Vorbehalts-, Vorrang- und Eignungsgebiete- nach dem neuen Raumordnungsgesetz. Symposium am 28.Sept.1998 in Münster.MonographieB99030273RaumordnungsgesetzGesetzgebungRaumplanungszielRaumstrukturRaumgliederungRegionPlanungsraumLandesplanungRegionalplanungBauleitplanungPlanungskompetenzRaumordnungsregion