1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/530192Im wesentlichen stimmt die BAK zwar der Zielsetzung des Gesetzentwurfes zu, insbesondere bei der Ausrichtung des Städtebaurechts auf die Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe des Städtebaus, aber sie hat erhebliche Bedenken gegen den großen Ermächtigungsspielraum der Bundesländer. Nach Meinung der BAK läuft dieser Spielraum der generellen Zielsetzung der Erhöhung der Rechtssicherheit und dem Abbau von Rechtsnormen zuwider. Als Zulässigkeitsgrundsatz für geplante Bauvorhaben gilt, dass sich die Gebäude in die Umgebung einzufügen haben. Der weggefallene Zusatz "wenn sonst öffentliche Belange nicht entgegenstehen" verhindert nach Meinung der BAK eine geordnete städtebauliche Entwicklung. (-z-)GesetzentwurfStädtebauförderungsgesetzStadterneuerungSanierungFlächennutzungsplanungDenkmalschutzBauleitplanungStrukturwandelBaugesetzbuchEnteignungsrechtBodenordnungsrechtStellungnahmeRechtBundesbaugesetzDas neue Baugesetzbuch - eine Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer. Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.Zeitschriftenaufsatz117188