Brandt, -1986-04-092020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/522515Außenjalousien einer Wohnungseigentumsanlage, die in der Teilungserklärung nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt worden sind, stehen im gemeinschaftlichen Eigentum. Der Beschluss des Kammergerichts stützt sich auf folgende §§: 3, 5 und 21 WEG. (-y-)WohnungseigentumsgesetzAußenanlageJalousieRechtsprechungBeschlussTeilungserklärungGemeinschaftseigentumKG-UrteilRechtWohnung§§ 3, 5, 21 WEG; KG, Beschluß v. 19.6.1985 - Az. 24 W 4020/84.Zeitschriftenaufsatz105737