Enders, Christian1986-12-102020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/526923Das im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normierte Werkvertragsrecht wird heutzutage überwiegend als für die Beurteilung und Auslegung von BGB-Bauverträgen nicht mehr ausreichend erachtet. Hierbei wird insbesondere darauf verwiesen, daß das Werkvertragsrecht schon wegen seines Alters den Anforderungen an die Baupraxis nicht mehr gewachsen sein könne. Nur in den Pargr. 638, 648 BGB finden sich Hinweise auf den speziellen Bauvertrag. Demgegenüber wird die VOB/B als Zusammenfassung dessen, was im Bauvertragswesen aufgrund allgemeiner Erfahrung als zweckdienlich und gerecht empfunden wird, und damit als ein dem Wesen des Bauvertrages angepaßtes Bauvertragsrecht angesehen und in der Praxis zwischen den Beteiligten im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundegelegt. Der Autor untersucht die weitergehende Frage, ob es in Anbetracht der offensichtlichen Lücken des BGB-Werkvertragsrechts zulässig ist, VOB-Recht zur Lückenfüllung der auf der Grundlage des BGB abgeschlossenen Bauverträge mit der Begründung heranzuziehen, die Bestimmungen der VOB seien den Besonderheiten des Baugeschehens angepaßt. Ergebnis der Arbeit ist, daß die in einzelnen Bestimmungen der VOB/B enthaltenen, aus der Auslegung von BGB-Bauverträgen entwickelten Rechtsgedanken gemäß den Pargr. 157, 242 BGB ergänzend herangezogen werden können, eine generelle Geltung aber abzulehnen ist. chb/difuZivilrechtVOB/BBauvertragBauvertragsrechtVergütungBebauungRechtsgeschichteBaurechtRechtAllgemeinGleichlauf von VOB/B- und BGB-Bauvertrag unter besonderer Berücksichtigung des Vergütungsrechts.Graue Literatur110575